Wie erfolgt die Diagnose eines Rezidivs?
Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Maria Yiallouros, erstellt am: 04.12.2007, Zuletzt geändert: 05.04.2018
Bevor mit der Behandlung eines Ependymom-Rezidivs begonnen wird, sind verschiedene Untersuchungen notwendig, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Rückfall der Grunderkrankung handelt und um die Therapie dann so effektiv, so individuell und so verträglich wie möglich planen zu können.
Die Diagnose eines Rezidivs kann durch engmaschig durchgeführte bildgebende Verfahren (vor allem Magnetresonanztomographie von Gehirn und Rückenmark) gestellt werden. Außerdem wird in der Regel eine Lumbalpunktion durchgeführt, um einen Hinweis auf eine eventuelle Streuung der Tumorzellen in den Rückenmarkskanal zu erhalten.
Einzelheiten zu den im Folgenden erwähnten Untersuchungsverfahren finden Sie im Kapitel "Erstdiagnose".
Basisuntersuchungen vor Behandlungsbeginn
Vor Behandlungsbeginn werden in erster Linie folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
- Körperliche / neurologische Untersuchung
- Bestimmung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Karnofsky-Index)
- Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns und Rückenmarkskanals: Beide Untersuchungen sind notwendig, um einerseits die aktuelle Ausdehnung des Tumors zu erfassen und um andererseits festzustellen, ob sich in Gehirn oder Rückenmarkskanal Metastasen gebildet haben.
- Untersuchungen der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor): Der Liquor wird über eine Lumbalpunktion im Bereich der Lendenwirbelsäule und gegebenenfalls auch über eine Ventrikelpunktion (das heißt über eine Punktion eines bereits vorhandenen Rickham-Reservoirs oder Ommaya-Reservoirs) gewonnen. Die Flüssigkeit wird auf das Vorhandensein von Tumorzellen untersucht (Liquor-Zytologie).
- Ist eine intrathekale Therapie geplant, können vor Behandlungsbeginn zusätzlich Untersuchungen des Liquorflusses hinzukommen um festzustellen, ob, zum Beispiel, eine tumor- oder narbenbedingte Behinderung des Liquorabflusses vorliegt.
- Röntgenuntersuchung der Lunge
- Bei bestehenden Herzerkrankungen: Elektrokardiographie (EKG) und Echokardiographie zur Überprüfung der Herzfunktion
- Laboruntersuchungen (Blut, Urin) zur Überprüfung der Funktion von Knochenmark und anderen Organen
- Untersuchung der Hör- und Sehfunktion mittels elektrophysiologischer Untersuchungen (evozierte Potentiale), augenärztlicher Untersuchung (zum Beispiel von Sehkraft, Gesichtsfeld) und Hörprüfung durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Untersuchung der Funktion der Hormondrüsen und der ihnen übergeordneten Instanzen (insbesondere Hypothalamus und Hypophyse) mittels Blutentnahme
Verlaufs-/Abschlussdiagnostik
Die Kontrolluntersuchungen im Behandlungsverlauf und bei Therapieabschluss beinhalten hauptsächlich:
- Magnetresonanztomographie (MRT) von Gehirn und Rückenmarkskanal zu verschiedenen Zeitpunkten während der Behandlung, bei Therapieabschluss und nach Therapieabschluss (im ersten Jahr nach Therapieabschluss alle vier, danach alle sechs Monate)
- Untersuchungen der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor-Zytologie)
- Laboruntersuchungen
- Kontrollen der Hormondrüsenfunktionen
- Kontrollen von Hör- und Sehfunktion
Gut zu wissen: Zu welchen Zeitpunkten diese Kontrolluntersuchungen genau geplant sind, hängt vor allem davon ab, wie die Untersuchungsergebnisse vor Behandlungsbeginn waren, wie die Erkrankung auf die Therapie anspricht und wie der Patient die Therapie verträgt. Informationen zu den bei Ihnen/Ihrem Kind geplanten Kontrolluntersuchungen erhalten Sie von Ihrem Behandlungsteam.