Positronen-Emissions-Tomographie (PET)

Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Maria Yiallouros, erstellt 07.12.2006, Redaktion: Dr. med. Ralf Herold, Zuletzt geändert: 04.06.2020

Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) ist ein nuklearmedizinisches bildgebendes Verfahren [Nuklearmedizin], das zur Darstellung von Tumoren und Metastasen genutzt werden kann.

Zum Nachweis von Tumorgewebe wird dem Patienten eine einfache Zuckerverbindung, an die eine schwach radioaktive Substanz (18F) gekoppelt ist, intravenös verabreicht. Da Tumoren meist einen höheren Stoffwechsel aufweisen als gesundes Gewebe, wird die radioaktiv markierte Zuckerverbindung (zum Beispiel "2-Deoxy-2-18Fluoro-D-glukose", kurz 18F-FDG) von den Tumorzellen vermehrt aufgenommen und gespeichert.

Die mit dieser Substanz angereicherten Tumorzellen senden Signale aus, die von einer speziellen Kamera (PET-Scanner) aufgenommen und zu einer Ganzkörperaufnahme verarbeitet werden können. Hierdurch kann man sich ein Bild über die gesamte Zuckerverteilung im Körper des erkrankten Patienten erstellen und somit die im Körper verborgenen Tumoren besser und eindeutiger auffinden. Die radioaktiven Trägerstoffe haben in der Regel eine sehr kurze Halbwertszeit, so dass sie dem Patienten und seiner Umgebung nicht schaden können. Die Kinder "strahlen" nicht!

Der Vorteil der PET gegenüber anderen bildgebenden Verfahren ist, dass ausschließlich lebendes Tumorgewebe sichtbar gemacht wird.

Dadurch lässt sich beispielsweise nach einer Behandlung (zum Beispiel im Anschluss an einen Chemotherapiezyklus) feststellen, ob ein bei der Magnetresonanztomographie oder Computertomographie erkennbarer Resttumor noch lebende Tumorzellen enthält oder ob es sich dabei nur um totes Restgewebe handelt. Die PET eignet sich daher sehr gut zur Überprüfung des Krankheitsverlaufes und zur Einschätzung des Rückfallrisikos des Patienten. Bisher wird die PET als diagnostisches Verfahren allerdings bei den meisten Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter nur experimentell im Rahmen von Studien eingesetzt.

Vor jeder nuklearmedizinischen Untersuchung werden der Patient und (solange dieser jünger als 18 Jahre ist) seine Angehörigen von einem erfahrenen Facharzt für Röntgen- und Strahlentherapie (Neuroradiologe, Kinderradiologe) unter anderem über die Notwendigkeit und die Durchführung dieser Untersuchung aufgeklärt. Ohne Ihre schriftliche Einwilligung nach der Aufklärung darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden.