Nuklearmedizinische Verfahren
Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Redaktion: Maria Yiallouros, Freigabe: Prof. Dr. med. Dr. h.c. G. Henze, Zuletzt geändert: 04.06.2020
Mit nuklearmedizinischen Untersuchungsmethoden lässt sich die bildliche Darstellung von Organen mit der Beurteilung ihrer Funktion verbinden.
Eine chemische Verbindung, die mit der Funktion eines Organs zusammenhängt, wird mit einem radioaktiven Stoff (Nuklid) markiert. Die radioaktiv markierte Verbindung wird über eine Vene verabreicht, in manchen Fällen auch über den Mund eingenommen. Sie sammelt sich in bestimmten Organen, Geweben und/oder krankhaft veränderten Stellen im Körper an und gibt dort Strahlung ab, die wiederum von einer Spezialkamera (Gammakamera) aufgefangen und anschließend zu einem Bild verarbeitet wird.
Die radioaktiven Trägerstoffe haben in der Regel eine sehr kurze Halbwertszeit, so dass sie dem Patienten und seiner Umgebung nicht schaden können. (Die Kinder "strahlen" nicht!) Das am häufigsten verwendete Nuklid ist Technetium (99mTc), das beispielsweise bei der Skelett-Szintigraphie eingesetzt wird.
Manche nuklearmedizinischen Untersuchungen dauern (abhängig von der Halbwertszeit des Nuklids) zwei Tage: Am ersten Tag wird das Radionuklid verabreicht, am zweiten Tag erfolgt die bildgebende Untersuchung. Bei kleinen Kindern ist für das bildgebende Verfahren selbst eine Ruhigstellung durch eine milde Sedierung empfehlenswert.
Die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse erfolgt immer durch einen Facharzt für Radiologie zusammen mit dem Behandlungsteam. Eine nuklearmedizinische Untersuchung wird bei einem Kind oder Jugendlichen (unter 18 Jahren) in der Regel nur durchgeführt, wenn einer der Erziehungsberechtigten nach einem Aufklärungsgespräch durch den zuständigen Radiologen schriftlich in die Untersuchung eingewilligt hat.
Einige nuklearmedizinische Verfahren werden auf den nächsten Seiten vorgestellt.