Wie erfolgt die Diagnose eines Rezidivs?
Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Maria Yiallouros, erstellt am: 08.01.2008, Zuletzt geändert: 04.05.2020
Inhaltsverzeichnis
Bevor mit der Behandlung eines Rezidivs begonnen wird, sind verschiedene Untersuchungen notwendig um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Rückfall der Ersterkrankung handelt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die anschließende Therapie so effektiv, individuell und verträglich wie möglich geplant werden kann.
Die Diagnose eines Rezidivs kann durch engmaschig durchgeführte bildgebende Verfahren (vor allem Magnetresonanztomographie von Gehirn und Rückenmarkskanal) gestellt werden. Außerdem wird in der Regel eine Lumbalpunktion durchgeführt, um einen Hinweis auf eine eventuelle Streuung der Tumorzellen in den Rücken-markskanal zu erhalten. Eine erneute feingewebliche Untersuchung und damit eine erneute Operation mit dem Ziel der Gewebeentnahme (Biopsie) ist in den derzeitigen Untersuchungsplänen nicht vorgesehen, da bereits im Rahmen der Ersterkrankung des Patienten die Diagnose "Medulloblastom", "embryonaler, nicht-rhabdoider ZNS-Tumor" oder "Pineoblastom" feingeweblich gesichert wurde.
Einzelheiten zu den im Folgenden erwähnten Untersuchungsverfahren finden Sie im Kapitel "Erstdiagnose".
Basisuntersuchungen vor Behandlungsbeginn
Vor Behandlungsbeginn werden in erster Linie folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
- Körperliche / neurologische Untersuchung
- Bestimmung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Karnofsky-Index)
- Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns und Rückenmarkskanals: Beide Untersuchungen sind notwendig, um einerseits die aktuelle Ausdehnung des Tumors zu erfassen und um andererseits festzustellen, ob sich in Gehirn oder Rückenmarkskanal Metastasen gebildet haben.
- Untersuchungen der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor): Der Liquor wird über eine Lumbalpunktion im Bereich der Lendenwirbelsäule und gegebenenfalls auch über eine Ventrikelpunktion (das heißt über eine Punktion eines bereits vorhandenen Rickham-Reservoirs oder Ommaya-Reservoirs) gewonnen. Die Flüssigkeit wird auf das Vorhandensein von Tumorzellen untersucht (Liquor-Zytologie).
- Röntgenuntersuchung der Lunge
- Bei bestehenden Herzerkrankungen: Elektrokardiographie (EKG) und Echokardiographie zur Überprüfung der Herzfunktion
- Laboruntersuchungen (Blut, Urin) zur Überprüfung der Funktion von Knochenmark und anderen Organen
- Untersuchung der Hör- und Sehfunktion mittels elektrophysiologischer Untersuchungen (evozierte Potentiale), augenärztlicher Untersuchung (zum Beispiel von Sehkraft, Gesichtsfeld) und Hörprüfung durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Untersuchung der Funktion der Hormondrüsen und der ihnen übergeordneten Instanzen (insbesondere Hypothalamus und Hypophyse) mittels Blutentnahme
Zusatzuntersuchungen vor Behandlungsbeginn
In Einzelfällen können zusätzlich folgende Untersuchungen angezeigt sein:
- Octreotid-Scan von Gehirn und Rückenmarkskanal, um narbige Veränderungen (zum Beispiel im Operationsgebiet) von lebendem Gewebe (Tumor) zu unterscheiden
- nuklearmedizinische Untersuchung des Liquorflusses, um festzustellen, ob, zum Beispiel, eine tumor- oder narbenbedingte Behinderung des Liquorabflusses vorliegt
- spezielle Tumor- und Metastasendiagnostik zum Ausschluss/Nachweis von Fernabsiedlungen außerhalb des Zentralnervensystems. Zu den Untersuchungen können zum Beispiel gehören: eine Skelett-Szintigraphie (bei Knochen-/Gelenkschmerzen oder -schwellungen); eine Knochenmarkuntersuchung (bei Anämie, Thrombozytopenie oder Granulozytopenie); eine Ultraschalluntersuchung des Schädels (bei noch offener Fontanelle) oder eine Ultraschalluntersuchung der Lymphknoten (bei Lymphknoten von über 2 cm Größe oder zunehmenden Lymphknotenschwellungen).
Verlaufs-/Abschlussdiagnostik
Die Kontrolluntersuchungen im Behandlungsverlauf und bei Therapieabschluss beinhalten hauptsächlich:
- Magnetresonanztomographie (MRT) von Gehirn und Rückenmarkkanal zu verschiedenen Zeitpunkten während der Behandlung, bei Therapieabschluss und nach Therapieabschluss (im ersten Jahr nach Therapieabschluss alle vier, danach alle sechs Monate)
- Untersuchungen der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor-Zytologie)
- Laboruntersuchungen
- Kontrollen der Hormondrüsenfunktionen
- Kontrollen von Hör- und Sehfunktion
Gut zu wissen: Zu welchen Zeitpunkten diese Kontrolluntersuchungen genau geplant sind, hängt vor allem davon ab, wie die Untersuchungsergebnisse vor Behandlungsbeginn waren, wie die Erkrankung auf die Therapie anspricht und wie der Patient die Therapie verträgt. Informationen zu den bei Ihnen/Ihrem Kind geplanten Kontrolluntersuchungen erhalten Sie von Ihrem Behandlungsteam.