1. Autologe Blutstammzelltransplantation
Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Dr. med. Jörn Kühl, erstellt am: 15.01.2010, Zuletzt geändert: 05.06.2020
Bei einer autologen Blutstammzelltransplantation ("auto-" ist eine griechische Silbe und bedeutet "selbst") erhält der Patient seine eigenen Blutstammzellen zurück, die ihm zu einem geeigneten Zeitpunkt vor der Behandlung aus Blut oder Knochenmark entnommen wurden.
Die Grundlage der autologen hämatopoetischen Stammzelltransplantation (autologe HSZT) ist die Annahme, dass bei der Behandlung einer Krebserkrankung mit herkömmlichen Therapieformen noch Resttumorzellen verbleiben. Wenn diese Resttumorzellen durch eine Intensivierung der Chemotherapie und/oder Strahlentherapie endgültig beseitigt werden sollen, sind so hohe Dosissteigerungen notwendig, dass es gleichzeitig zur kompletten Zerstörung des Knochenmarks kommt. Die Folge davon ist, dass die lebensnotwendigen Blutzellen nicht mehr gebildet werden können.
Durch die autologe Stammzelltransplantation soll das zerstörte Knochenmark ersetzt werden. Die autologe HSZT dient in der Regel also nicht der eigentlichen Behandlung der Grunderkrankung, sondern ist in erster Linie eine Schutzmaßnahme, die die Anwendung der Hochdosistherapie erst möglich macht. Sie ist im eigentlichen Sinne auch keine Transplantation, da bei ihr die Zellen des Patienten lediglich reinfundiert, also zurückübertragen (aber nicht transplantiert) werden.
Da bei der autologen HSZT körpereigene Blutstammzellen übertragen werden, lassen sich nur solche Erkrankungen behandeln, bei denen das Knochenmark gesund ist. Außerdem nützt die Hochdosistherapie nichts, wenn die Erkrankungen nicht grundsätzlich auch auf die herkömmliche Behandlung (zum Beispiel eine Standard-Chemotherapie) ansprechen.
Bei folgenden Erkrankungen oder Stadien/Formen dieser Erkrankungen kann eine autologe Stammzelltransplantation bei Kindern und Jugendlichen angezeigt sein:
- Hodgkin-Lymphom und zum Teil Non-Hodgkin-Lymphome
- Neuroblastom
- Manche Hirntumoren (selten)
- Manche Weichteilsarkome (selten)
- akute lymphoblastische Leukämie (in sehr seltenen Ausnahmefällen)
- akute myeloische Leukämie (in sehr seltenen Ausnahmefällen)
Da die Krankheitsformen und Krankheitsstadien, für die eine autologe Stammzelltransplantation in Frage kommt, im Kindes- und Jugendalter eher selten vorkommen, wird dieses Verfahren auch relativ selten durchgeführt.
Bei der autologen Stammzelltransplantation gibt es keine körpereigenen Abwehrreaktionen (so genannte immunologische Reaktionen), wie sie bei der allogenen Stammzelltransplantation (aufgrund der Gewebeunterschiede zwischen einem fremden Stammzellspender und dem Patienten) auftreten können. Die Verträglichkeit einer autologen Stammzelltransplantation ist somit üblicherweise gut, ihre Wirksamkeit aber auch eingeschränkt. Die Wirksamkeit dieses Verfahrens befindet sich bei Kindern und Jugendlichen noch in der Prüfphase im Rahmen der entsprechenden Therapieoptimierungsstudien.
Hinweis zu Nabelschnurblut-Stammzellen: Der Einsatz eigener (autologer) Stammzellen aus Nabelschnurblut, die bei der Geburt gesammelt werden können, spielt zum heutigen Zeitpunkt in der Transplantationsmedizin keine nennenswerte Rolle. Nach bisherigem Kenntnisstand eignen sich die eigenen Nabelschnurblut-Stammzellen nicht für die Therapie einer eventuellen späteren Krebserkrankung. Sie werden, entgegen vieler Versprechungen kommerzieller Nabelschnurbanken, in der Regel auch nicht benötigt, da es im Falle einer autologen Stammzelltransplantation meistens die erwähnten Alternativen (Blut und Knochenmark als Stammzellquelle) gibt (siehe auch Kapitel zur Stammzellgewinnung).