Wie erfolgt die Diagnose eines AML-Rezidivs und welche Rezidivformen gibt es?
Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 14.04.2008, Zuletzt geändert: 29.11.2020
Inhaltsverzeichnis
Besteht Verdacht auf ein Rezidiv der akuten myeloischen Leukämie (AML), sind erneute umfassende Untersuchungen notwendig, um die Ausbreitung der Erkrankung exakt zu bestimmen. Zur Sicherung der Diagnose erfolgen auf jeden Fall eine Blut- und Knochenmarkuntersuchung. Außerdem werden alle Untersuchungen wiederholt, die bei der Erstdiagnose durchgeführt wurden (siehe auch Kapitel "Erstdiagnose"). Je nach Untersuchungsbefund lassen sich verschiedene Diagnosen, das heißt, Rezidiv-Formen unterscheiden. [CRE2019]
Isoliertes Knochenmark-Rezidiv
Bei dieser Form des Rezidivs ist das Knochenmark der einzige Ort, an dem sich Leukämiezellen nachweisen lassen. Die Diagnose gilt als gesichert, wenn der Anteil der bösartigen Zellen (Blasten) im Knochenmark 5 % oder mehr beträgt oder wenn bei zwei aufeinander folgenden Knochenmarkpunktionen ein deutlicher Anstieg der Leukämiezellen festzustellen ist.
(Isoliertes) ZNS-Rezidiv
Ein (alleiniger) Befall des Zentralnervensystems (ZNS) liegt vor, wenn sich bei der Untersuchung der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Lumbalpunktion) eindeutig Leukämiezellen nachweisen lassen. Im Zweifelsfall, zum Beispiel, wenn der Hirnwasser-Befund normal ist, aber dennoch Symptome auf ein ZNS-Rezidiv hinweisen, muss zur Sicherung der Diagnose eine Magnetresonanztomographie oder eine Computertomographie des Gehirns (craniale MRT / CCT) erfolgen.
(Isoliertes) Rezidiv der Haut
Knotige Hautveränderungen (Hauttumoren oder Chlorome) können auf ein Hautrezidiv hinweisen. (Isolierte) Rezidive der Haut treten am häufigsten bei Patienten auf, die bereits in der Ersterkrankung einen Hauttumor hatten (dies gilt insbesondere für Patienten mit den AML-Unterformen FAB M4 oder M5). Eine Gewebeentnahme (Biopsie) kann die Diagnose sichern.
Isoliertes Hodenrezidiv
Ein isoliertes Hodenrezidiv liegt vor, wenn ausschließlich die Hoden von Leukämiezellen befallen sind. Weisen körperliche Untersuchung und Ultraschall auf ein Hodenrezidiv, muss eine Biopsie vorgenommen werden. Bei einseitigem Hodenbefall erfolgt unter Umständen auch eine sofortige Entfernung des befallenen Hodens (Orchiektomie); aus dem anderen Hoden wird zusätzlich eine Gewebeprobe entnommen. Das gewonnene Gewebe wird anschließend mittels spezieller Färbetechniken (immunhistochemisch) aufbereitet und unter dem Mikroskop untersucht, um die Diagnose zu sichern.
Isolierte Rezidive anderer Organe
Darüber hinaus gibt es, sehr viel seltener, isolierte Rezidive anderer Organe (zum Beispiel der Lymphknoten, Eierstöcke bei Mädchen oder des Auges). Zur Sicherung der Diagnose ist in diesen Fällen ebenfalls eine Gewebeentnahme notwendig.
Kombinierte Rezidive
Kombinierte Rezidive liegen vor, wenn gleichzeitig zwei oder mehr Organe oder Gewebe von Leukämiezellen befallen sind. Das Knochenmark gilt als mitbefallen, wenn es mehr als 5 % Blasten aufweist.