Welche Nachsorgeuntersuchungen sind erforderlich?
Autor: Maria Yiallouros, Dr. med. habil. Gesche Tallen, erstellt am: 04.12.2007, Zuletzt geändert: 23.04.2020
Konnte durch die Behandlung die Krankheit erfolgreich unter Kontrolle gebracht werden, wird das Behandlungsteam den Patienten beziehungsweise seine Angehörigen nach Therapieende bitten, sich zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik einzufinden.
Wichtig: Die empfohlenen Termine sollten unbedingt wahrgenommen werden, denn die regelmäßige Kontrolle bietet die Sicherheit, dass gegen ein erneutes Auftreten der Erkrankung, aber auch gegen mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen schnell eingeschritten wird.
Die Nachbeobachtung erfolgt über viele Jahre, teilweise über die Kindheit und Jugend hinaus bis ins Erwachsenenalter. Dies gilt auch für Patienten, bei denen nach Therapieende kein sichtbarer Resttumor vorhanden war, denn auch bei diesen ist ein Krankheitsrückfall (Rezidiv) nicht unmöglich.
Untersuchungen zur Rezidivüberwachung
Nach der Abschlussuntersuchung, die in der Regel sechs Wochen nach Therapieende durchgeführt wird, kommt im Rahmen der Nachsorge der körperlichen Untersuchung zunächst die größte Bedeutung zu: Sie findet im ersten und zweiten Jahr nach Therapieende häufiger (zum Beispiel alle sechs bis acht Wochen), später in größeren Abständen statt.
Hinzu kommen Kontrolluntersuchungen durch bildgebende Verfahren (in der Regel eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns und Rückenmarks). Eine erste Kontroll-MRT des Gehirns (kraniales MRT) wird gewöhnlich etwa sechs Wochen nach Abschluss der Behandlung durchgeführt. Weitere bildgebende Untersuchungen zur Rezidivkontrolle finden im ersten und zweiten Jahr nach Therapiebeginn alle drei bis vier Monate, im dritten bis fünften Jahr etwa halbjährlich und im sechsten bis zehnten Jahr jährlich statt. Ob zu späteren Zeitpunkten weitere Untersuchungen erfolgen, entscheidet der Arzt individuell.
Untersuchungen zur Spätfolgenkontrolle
Die Behandlung eines Ependymoms kann mit Spätfolgen verbunden sein. Aus diesem Grund erfolgen nach Abschluss der Therapie außerdem verschiedene Untersuchungen, die der Spätfolgenkontrolle dienen. Die Art und die Häufigkeit dieser Untersuchungen richten sich nach dem Ausgangsbefund und der Art und Intensität der Behandlung.
Nach einer Chemotherapie und Strahlentherapie können zum Beispiel regelmäßige augen- und ohrenärztliche Untersuchungen erforderlich sein; nach chemotherapeutischer Behandlung auch eine Überprüfung der Nierenfunktion und regelmäßige Blutbildkontrollen. Eine Elektroenzephalographie (EEG) kann zur Überprüfung der Hirnfunktion erfolgen. Da der Hormonhaushalt des Patienten sowohl durch den Tumor selbst als auch durch seine Behandlung beeinträchtigt sein kann, ist (je nach Sitz des Tumors sowie Ausmaß der Operation und Auswirkung der anschließenden Therapie) eine regelmäßige Untersuchung bestimmter Hormone (zum Beispiel Schilddrüsenhormone, Wachstumshormone oder Geschlechtshormone) wichtig. Neurophysiologische und -psychologische Untersuchungen können hinzukommen.
Zusätzlich zur Routine-Nachsorgediagnostik können, abhängig von den Untersuchungsergebnissen, weitere, spezielle Kontrolluntersuchungen erforderlich sein. Die Untersuchungsintervalle richten sich (innerhalb von empfohlenen Zeiträumen) individuell nach dem Zustand des einzelnen Patienten. Einzelheiten zu den oben genannten Untersuchungen finden Sie im Kapitel zur "Erstdiagnose“.
Ergeben sich nach Abschluss der Therapie durch die oben genannten Kontrolluntersuchungen oder durch bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), sind erneute umfassende Untersuchungen notwendig, um die Diagnose zu sichern und die Ausbreitung der Erkrankung zu bestimmen. Weitere Informationen zur Diagnose eines Rezidivs erhalten Sie im Kapitel "Krankheitsrückfall".