Verlaufsdiagnostik: Welche Untersuchungen sind während der Therapie erforderlich?
Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 14.04.2008, Zuletzt geändert: 17.11.2020
Inhaltsverzeichnis
Im Verlauf der Behandlung sind immer wieder Untersuchungen notwendig, um das Befinden des Patienten zu überprüfen und um festzustellen, ob und wie gut die Leukämie auf die Therapie anspricht.
Blut- und Knochenmarkuntersuchungen
Im Mittelpunkt stehen regelmäßige und umfassende Blutuntersuchungen (komplettes Blutbild inklusive Differentialblutbild) sowie Knochenmarkpunktionen. Die entnommenen Proben werden, wie bereits bei der Erstdiagnose, mit Hilfe zytologischer, immunologischer und genetischer Verfahren ausgewertet (siehe Kapitel "Erstdiagnose"). Durch Messen der Leukämiezellzahl im Blut beziehungsweise im Knochenmark kann das Behandlungsteam sehen, ob sich die Leukämie unter dem Einfluss der Medikamente zurückgebildet hat, also eine so genannte Remission eingetreten ist (siehe Kapitel "Krankheitsverläufe"). Je nachdem wie der Befund ausfällt, kann das Ärzteteam dann die Behandlung wie geplant fortführen oder aber, falls notwendig, intensivieren.
Regelmäßige Blut- und Knochenmarkkontrollen sind besonders zu Therapiebeginn, das heißt in den ersten Behandlungswochen (vor allem am Tag 24 und 54 nach Remission und danach vor jedem Intensivblock) sehr wichtig, denn sie erlauben den behandelnden Ärzten, möglichst rasch und individuell auf den jeweiligen Krankheitsverlauf zu reagieren und die Behandlung auf die Bedürfnisse des Patienten abzustimmen.
Sonstige Untersuchungen
Je nach Ausbreitung der Erkrankung zum Zeitpunkt der Diagnose können weitere Untersuchungen notwendig werden, um das Ansprechen der Erkrankung auf die Therapie zu überprüfen:
- Bei anfänglichem Befall des Zentralnervensystems mit Leukämiezellen erfolgen im Verlauf der Behandlung weitere Punktionen der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Lumbalpunktionen).
- Waren zum Diagnosezeitpunkt innere Organe wie Milz, Leber oder Lymphknoten mit betroffen, muss mit Hilfe verschiedener bildgebender Verfahren (zum Beispiel Ultraschall, Röntgenuntersuchung und/oder Magnetresonanztomographie) überprüft werden, ob durch die Therapie eine Besserung eingetreten ist.
- Außerdem werden regelmäßig Laboruntersuchungen (zum Beispiel an Blut- und Urinproben) durchgeführt, um die Funktionen der inneren Organe (wie Nieren und Leber) zu überprüfen.
- Eine Elektrokardiographie (EKG) und eine Echokardiographie dienen der Überprüfung der Herzfunktion.
Auch die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen unmittelbar in die weitere Behandlungsplanung mit ein. Unter Umständen führen sie dazu, dass die Therapie unterbrochen wird, bis sich die entsprechenden Nebenwirkungen der Behandlung wieder zurückgebildet haben. Einzelheiten zu den oben genannten Untersuchungen finden Sie im Kapitel "Erstdiagnose".
Untersuchungen bei Verdacht auf Krankheitsrückfall
Ergeben sich im Laufe der Therapie oder auch nach Abschluss der Behandlung durch Blutbildkontrollen oder bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), ist zur Sicherung der Diagnose auf jeden Fall eine Knochenmarkpunktion notwendig. Darüber hinaus müssen alle Untersuchungen, die bei der Erstdiagnose durchgeführt wurden (körperliche Untersuchung, Lumbalpunktion sowie bildgebende Verfahren), wiederholt werden, damit die Ausbreitung der Erkrankung bestimmt werden kann. Weitere Informationen zur Diagnose des AML-Rezidivs finden Sie im Kapitel "Krankheitsrückfall".