Welche Impfempfehlungen gibt es?
Autor: Maria Yiallouros, Dr. med. habil. Gesche Tallen, erstellt am: 14.05.2020, Zuletzt geändert: 23.08.2021
Inhaltsverzeichnis
Impfungen sollten während der Krebsbehandlung aufgrund der Infektanfälligkeit der Patienten nur nach Rücksprache mit dem Behandlungsteam durchgeführt werden. Mit der Wiederaufnahme von Impfungen nach Abschluss der Behandlung (Chemotherapie und/oder Stammzelltransplantation mit vorausgehender Konditionierungsbehandlung) sollte noch einige Zeit gewartet werden, um den Patienten nicht zu gefährden. Wichtig ist auch, dass Menschen, die mit dem Patienten während oder kurz nach der Behandlung in Kontakt kommen, einen vollständigen Impfschutz haben.
Impfen von Kontaktpersonen
Angehörige und andere Kontaktpersonen des immungeschwächten Patienten sollten vollständig gemäß den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft sein. Besonders wichtig ist der vollständige Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken-Viren (Varizellen), denn eine Infektion mit einem dieser Krankheitserreger kann für den Patienten lebensbedrohlich sein. Hat der Patient beispielsweise bisher noch keine Windpocken-Infektion gehabt, wird empfohlen, dass sich Familienmitglieder, die ebenfalls noch nicht erkrankt waren, gegen Windpocken impfen lassen. Weiterführende Informationen zu möglichen Infektionen während einer Krebserkrankung / -therapie, deren Vorbeugung und Behandlung finden Sie in unserem im Kapitel "Supportivtherapie".
Impfen des Patienten nach Therapieabschluss
Der Zeitpunkt der Impfung nach Abschluss einer Krebsbehandlung sollte so gewählt sein, dass einerseits der Immunschutz so frühzeitig wie möglich wiederhergestellt wird, andererseits die Impfung sicher und erfolgreich verläuft. Letzteres ist erst dann gegeben, wenn sich die durch die Therapie beeinträchtigten Immunzellen wieder erholt haben, so dass eine gute Immunantwort im Rahmen der Impfung erzielt werden kann. Der jeweils geeignete Zeitpunkt einer Impfung hängt somit von der Art der Behandlung und vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Eine wesentliche Rolle spielt auch die Art des einzusetzenden Impfstoffes: Es gibt Totimpfstoffe, die aus abgetöteten, nicht mehr vermehrungsfähigen Krankheitserregern bestehen, und Lebendimpfstoffe aus noch vermehrungsfähigen, aber abgeschwächten Erregern.
- Nach einer Chemotherapie empfehlen die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Hämatologie und Infektiologie (DGPI) und die Ständige Impfkommission (STIKO) für Impfungen mit Totimpfstoffen derzeit eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten, für Impfungen mit Lebendimpfstoffen eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten.
- Nach einer Stammzelltransplantation (autolog und allogen) wird eine Impfung mit Totimpfstoffen frühestens sechs Monate nach Behandlung, eine Impfung mit Lebendimpfstoffen frühestens 24 Monate nach Behandlung empfohlen. Nach autologer Stammzelltransplantation werden Lebendimpfstoffe in der klinischen Praxis zum Teil früher eingesetzt. Genauere Informationen zur Impfung nach Stammzelltransplantation können Sie direkt vom Transplantationsteam einholen.
- Nach Behandlung mit neuen Substanzgruppen (wie Antikörpern, Tyrosinkinasehemmern oder Checkpoint-Inhibitoren) gelten spezifische Empfehlungen.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
In den folgenden Veröffentlichungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Berlin können Sie sich über die aktuellen Impfempfehlungen in der Kinderkrebsheilkunde und allgemein zum Thema Impfung informieren. Die Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen – siehe Publikationen 1 und 2 – wurden von einer von der STIKO benannten interdisziplinären Expertengruppe unter MItwirkung von STIKO-Mitgliedern erarbeitet.
Bundesgesundheitsblatt 2017, 60: 674-684
Quelle: Bundesgesundheitsblatt 2020: 63: 588-644
Weitere Informationsquellen
Impfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-Impfung)
Die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) empfiehlt – in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie (DGPI) – die Impfung von Angehörigen krebskranker Kinder und Jugendlicher gegen SARS CoV-2. Für Patienten wird die Impfung nach Abschluss der Behandlung und Erholung des Immunsystems empfohlen. Bitte beachten Sie vor allem die folgenden Hinweise zur Covid-Impfung, die am 25.06.2021 von der GPOH publiziert wurden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.