Welche Behandlungsmethoden sind erforderlich?
Autor: Dipl.-Biol. Maria Yiallouros, Dr. med. Gesche Tallen, erstellt am: 25.07.2007, Zuletzt geändert: 09.06.2020
Im Mittelpunkt der Behandlung von Patienten mit einem niedrigmalignen Gliom steht die Operation mit dem Ziel, den Tumor zu entfernen (Neurochirugie). Ihr folgt vielfach zunächst nur eine kontrollierende Beobachtung. In bestimmten Fällen ist eine Bestrahlung und/oder eine Chemotherapie erforderlich.
Welche Verfahren angewandt werden, hängt in erster Linie von der Lage und Ausdehnung des Tumors und somit von seiner Operabilität ab: Ist der Tumor von seiner Umgebung klar abgegrenzt und neurochirurgisch gut erreichbar, kann die alleinige operative Entfernung (Resektion) des Tumors zur Behandlung des Patienten ausreichend sein.
Wenn eine (vollständige) Tumorentfernung nicht möglich ist, muss entschieden werden, ob der Patient zunächst beobachtet werden kann oder ob eine nicht-chirurgische Therapie durchgeführt werden muss, also eine Chemotherapie oder Strahlentherapie, durchgeführt werden muss.
Die Experten sind sich darin einig, dass eine nicht-chirurgische Therapie zum Zeitpunkt der Diagnosestellung nur begonnen werden sollte, wenn bestimmte schwerwiegende Symptome vorliegen. Oft zeigen Patienten auch nach unvollständiger Tumorentfernung weder Zeichen von Tumorwachstum noch schwerwiegende Symptome durch den Tumorrest, so dass sie zunächst (ebenso wie Patienten nach vollständiger Resektion) beobachtet werden können. Denn selbst wenn der Tumor nur teilweise entfernt werden kann, ist die Über-lebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Kinder und Jugendlichen hoch.
Wächst der Tumor weiter oder liegen schwere oder in ihrer Ausprägung zunehmende tumorbedingte Symptome vor, sollte zunächst geprüft werden, ob eventuell eine erneute Operation sinnvoll und risikoarm möglich ist. Ansonsten ist eine Behandlung mit Chemo- oder Strahlentherapie vorgesehen. Das Behandlungsteam wird dann vorsichtig den optimalen Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn und die Art der nicht-chirurgischen Therapie abwägen.
Bis vor kurzem war in erster Linie das Alter des Kindes für die Entscheidung ausschlaggebend, ob als nicht-chirurgische Therapie eine Chemo- oder eine Strahlentherapie erfolgen sollte. Eine Chemotherapie war eher sehr jungen Patienten vorbehalten, für die eine Strahlentherapie nicht in Frage kam. Inzwischen weiß man jedoch, dass eine Chemotherapie die Wirksamkeit einer eventuell später folgenden Strahlenbehandlung nicht schmälert. Aus diesem Grund besteht inzwischen international Einigkeit darüber, dass die Chemotherapie – bis auf wenige Ausnahmen – als erste nicht-chirurgische Behandlung eingesetzt werden sollte. Nur wenn diese versagt oder wenn im weiteren Krankheitsverlauf eine erneute Behandlung erforderlich wird, wäre – je nach Alter des Kindes – eine Strahlenbehandlung zu erwägen. Für Patienten mit einer Neurofibromatose Typ 1 wird wegen des höheren Risikos für strahlenbedingte Spätfolgen empfohlen, bevorzugt Chemotherapie einsetzen.
Ist Letzteres der Fall, wird das Behandlungsteam vorsichtig den optimalen Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn und die Art der nicht-chirurgischen Therapie (Chemotherapie oder Strahlentherapie) abwägen. Dabei wird vor allem berücksichtigt, wie alt der Patient ist und ob eine Neurofibromatose Typ I vorliegt oder nicht (siehe auch Kapitel "Ablauf der Behandlung").