Welche Nachsorgeuntersuchungen sind erforderlich?
Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 14.04.2008, Zuletzt geändert: 29.11.2020
Nach Abschluss der Therapie wird das Behandlungsteam den Patienten beziehungsweise seinen Angehörigen zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik raten.
Wichtig: Die empfohlenen Termine sollten unbedingt wahrgenommen werden, denn die regelmäßige Kontrolle bietet die Sicherheit, dass gegen ein erneutes Auftreten der Erkrankung, aber auch gegen mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen schnell eingeschritten wird.
Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen vor allem das regelmäßige Gespräch mit dem Arzt, körperliche Untersuchungen und Blutbildkontrollen. Sie finden in den ersten beiden Jahren nach Therapieende in der Regel alle drei Monate, vom dritten bis fünften Jahr etwa halbjährlich und danach jährlich statt.
Zur Überprüfung der Herzfunktion wird bei Therapieende sowie anschließend einmal jährlich eine Echokardiographie durchgeführt. Auch verschiedene Hormone (Schilddrüsenhormone, Wachstumshormone, Geschlechtshormone) werden abschließend und im Anschluss mindestens einmal pro Jahr geprüft. Je nach Art der Erkrankung und Behandlung können auch Augen- und Gehöruntersuchung angezeigt sein. Anhand verschiedener Laboruntersuchungen (zum Beispiel an Blut- und Urinproben) werden außerdem die Funktion von Leber und Nieren überprüft. Ob zu späteren Zeitpunkten weitere Untersuchungen erfolgen, entscheidet der Arzt individuell.
Die Nachsorgeuntersuchungen sind in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Therapie zwingend notwendig, da in dieser Zeit, insbesondere in den beiden ersten Jahren, das Rückfallrisiko am höchsten ist. Aber auch nach Ablauf des fünften Jahres ist eine jährliche Nachbeobachtung erforderlich, denn Krankheitsrückfälle (Rezidive) können sich auch nach dieser Zeit noch ereignen. Auch mögliche Spätfolgen sind weiter zu beachten.
Ergeben sich nach Abschluss der Therapie durch die Blutbildkontrollen oder bestimmte Symptome Hinweise auf ein Rezidiv, ist zur Sicherung der Diagnose auf jeden Fall eine Knochenmarkpunktion notwendig. Darüber hinaus müssen alle Untersuchungen, die bei der Erstdiagnose durchgeführt wurden (körperliche Untersuchung, Lumbalpunktion sowie bildgebende Verfahren), wiederholt werden (siehe Kapitel "Erstdiagnose"), damit die Ausbreitung der Erkrankung bestimmt werden kann. Weitere Informationen zum AML-Rezidiv erhalten Sie im Kapitel "Krankheitsrückfall".
Nachsorgepläne
Einen Überblick über die möglichen Nachsorgeuntersuchungen bieten die allgemeinen und endokrinologischen (das heißt, den Hormonhaushalt betreffenden) Nachsorgepläne für Patienten mit akuter myeloischer Leukämie hier. Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen vom Therapieprotokoll abhängen, nach dem der Patient behandelt wurde.