Heilungaussichten bei Patienten mit AML-Ersterkrankung
Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 14.04.2008, Zuletzt geändert: 12.09.2021
Die Heilungsaussichten (Prognose) von Kindern und Jugendlichen mit AML haben sich dank der großen Therapiefortschritte in den letzten vier Jahrzehnten deutlich verbessert.
Die heute eingesetzten modernen Untersuchungsmethoden und intensiven, standardisierten Kombinationschemotherapien führen dazu, dass fünf Jahre nach der Diagnosestellung 70 bis 75 % der an AML erkrankten Kinder und Jugendlichen am Leben sind (5-Jahres-Überlebensraten) [ABL2016] [CRE2019] [ERD2020] [REI2012a].
Dies bedeutet allerdings auch, dass für circa 30 % aller AML-Patienten eine Heilung heute noch nicht möglich ist. Der Hauptgrund liegt in der hohen Zahl der Krankheitsrückfälle (Rezidive) nach zunächst erfolgreicher Behandlung (siehe dazu Folgekapitel).
Die Prognose für den einzelnen Patienten hängt in erster Linie davon ab, an welchem genetischen Subtyp der AML er erkrankt ist und wie gut die Krankheit auf die Behandlung anspricht (siehe auch Kapitel „Therapieplanung“): Patienten mit günstigen Leukämiezelleigenschaften und gutem Therapieansprechen können Heilungsraten von bis zu 90 % erreichen. Bei Patienten mit ungünstigen Prognosefaktoren dagegen kann die Heilungschance weit unter 70 % betragen, auch wenn eine intensivierte Therapie eingesetzt wird [CRE2019] [REI2012a].
Patienten mit Ersterkrankung einer akuten Promyelozytenleukämie (APL) haben aufgrund einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit eine 10-Jahres-Überlebensrate von über 90 % und somit eine bessere Prognose als Patienten mit anderen AML-Subtypen [ABL2016].
Bei einem Teil der Patienten (etwa 10 %) spricht die Erkrankung von Anfang an nicht oder nur unzureichend auf die Behandlung an, das heißt, es tritt keine Erst-Remission ein. Die Ärzte bezeichnen dies als Therapieversagen. Die Prognose ist in einem solchen Fall ungünstig. Im Rahmen der Therapieoptimierungsstudien wird versucht, die Heilungsaussichten auch für diese Patienten weiter zu verbessern [CRE2012a] [CRE2012b].