Welche Nachsorgeuntersuchungen sind erforderlich?
Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 04.02.2009, Zuletzt geändert: 19.06.2021
Nach Abschluss der Therapie wird das Behandlungsteam den Patienten beziehungsweise seine Angehörigen bitten, sich zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik einzufinden.
Wichtig: Die empfohlenen Termine sollten unbedingt wahrgenommen werden, denn die regelmäßige Kontrolle bietet die Sicherheit, dass gegen ein erneutes Auftreten der Erkrankung, aber auch gegen mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen schnell eingeschritten wird. Die Untersuchungen sind in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Therapie zwingend notwendig, da in dieser Zeit das Rückfallrisiko am höchsten ist.
Im Mittelpunkt der Nachsorge stehen vor allem das regelmäßige Gespräch mit dem Arzt sowie umfassende körperliche Untersuchungen und Blutuntersuchungen (zum Beispiel Blutbild, Blutsenkung). Hinzu kommen, je nach Ausgangsbefund, verschiedene bildgebende Verfahren (zum Beispiel Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen, Magnetresonanztomographie und/oder Computertomographie).
Untersuchungen zur Rezidivüberwachung
Die Nachsorgeuntersuchungen zur Rezidivüberwachung finden im ersten Jahr nach Therapieende etwa alle drei Monate, im zweiten und dritten Jahr etwa alle vier Monate und im vierten und fünften Jahr etwa alle sechs Monate statt. Fünf Jahre nach Abschluss der Therapie erfolgt eine umfassende Nachuntersuchung, ab dem sechsten Jahr entscheidet der Arzt bei jedem Patienten individuell, ob und, wenn ja, wie häufig weitere Nachuntersuchungen erforderlich sind. Im Allgemeinen ist Tumornachsorge für eine Dauer von zehn Jahre vorgesehen.
Ergeben sich nach Abschluss der Therapie durch die oben genannten Kontrolluntersuchungen oder durch bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), sind erneute umfassende Untersuchungen notwendig, um die Diagnose zu sichern und die Ausbreitung der Erkrankung zu bestimmen. Weitere Informationen zur Diagnose eines Rezidivs erhalten Sie im Kapitel „Krankheitsrückfall“.
Untersuchungen zur Spätfolgenkontrolle
Da die Behandlung eines Hodgkin-Lymphoms unter Umständen mit Spätfolgen verbunden sein kann, erfolgen nach Abschluss der Therapie außerdem verschiedene Untersuchungen, die der Spätfolgenkontrolle dienen. Die Art und die Häufigkeit dieser Untersuchungen richten sich nach dem Ausgangsbefund und der Art und Intensität der Behandlung.
Nach einer Halsbestrahlung erfolgen zum Beispiel regelmäßige Ultraschall- und Hormonuntersuchungen der Schilddrüse, nach einer Lungenbestrahlung Lungenfunktionsprüfungen. Nach einer Strahlenbehandlung im Brust- oder Achselbereich ist bei Frauen ab dem 25. Lebensjahr aufgrund des erhöhten Risikos einer Zweitkrebserkrankung eine jährliche Brustkrebskontrolle wichtig [SCH2014].
Da durch den Einsatz bestimmter Zytostatika (Anthrazykline wie beispielsweise Adriamycin [= Doxorubicin]) und/oder durch eine Bestrahlung des Herzens die Herzfunktion beeinträchtigt werden kann [SCH2010d], wird in regelmäßigen Abständen eine Echokardiographie zur Kontrolle durchgeführt.
Gut zu wissen: Im Allgemeinen ist die Tumornachsorge für eine Dauer von mindestens zehn Jahren vorgesehen. Die Erfassung von möglichen Spätfolgen spielt hierbei eine besonders wichtige Rolle, da diese beim Hodgkin-Lymphom noch viele Jahre nach Therapieende auftreten können.