Rehabilitationsvoraussetzungen und -vorbereitung
Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 04.02.2009, Zuletzt geändert: 05.06.2020
Eine familien- beziehungsweise kleingruppenorientierte Rehabilitationsmaßnahme kann erst nach Abschluss der stationären Krebsbehandlung stattfinden. Indikationen für eine Rehabilitationsmaßnahme ergeben sich aus möglichen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, die zum einen eine direkte Folge der Erkrankung, zum anderen eine Folge der Therapie (zum Beispiel allgemeiner körperlicher Abbau, Nierenfunktionsstörungen, Hormonstörungen). In der Regel sind Patienten nach einer Krebsbehandlung in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit durch solche Probleme erheblich beeinträchtigt und es ist Aufgabe der Rehabilitation, diese körperliche Leistungsfähigkeit wieder zu verbessern.
Der behandelnde Arzt und die Mitarbeiter des psychosozialen Dienstes Ihrer Klinik können mit Ihnen gemeinsam beraten, ob und, wenn ja, welche Art der Rehabilitation für Sie und/oder Ihr Kind in Frage kommt. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den verschiedenen Reha-Angeboten, Adressen entsprechender Einrichtungen sowie Hilfestellung bei der Antragstellung.