Impfungen

Autor: Maria Yiallouros, erstellt am: 02.08.2007, Redaktion: Prof. Dr. med. Ursula Creutzig, Zuletzt geändert: 23.08.2021

Nach einer Chemotherapie muss damit gerechnet werden, dass ein früherer Impfschutz nicht mehr besteht. Das Gleiche gilt in besonderem Maße auch für eine Hochdosis-Chemotherapie, wie sie im Rahmen der Kondtionierungsbehandlung (mit oder ohne Strahlentherapie) vor einer Stammzelltransplantation stattfindet. Denn durch die Konditionierung wird das Immunsystem des Patienten in aller Regel vollständig zerstört, auch eine bereits bestehende Immunität geht verloren.

Mit der Wiederaufnahme von Impfungen nach Abschluss der Behandlung sollte allerdings noch einige Zeit gewartet werden, um den Patienten nicht zu gefährden. Der Zeitpunkt der Impfung sollte so gewählt sein, dass einerseits der Immunschutz so frühzeitig wie möglich wiederhergestellt wird, andererseits die Impfung sicher und erfolgreich verläuft. Letzteres ist erst dann gegeben, wenn sich die durch die Therapie beeinträchtigten Immunzellen wieder erholt haben, so dass eine gute Immunantwort im Rahmen der Impfung erzielt werden kann.

Der jeweils geeignete Zeitpunkt einer Impfung hängt somit von der Art der Behandlung und vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Eine wesentliche Rolle spielt auch die Art des einzusetzenden Impfstoffes: Es gibt Totimpfstoffe, die aus abgetöteten, nicht mehr vermehrungsfähigen Krankheitserregern bestehen, und Lebendimpfstoffe aus noch vermehrungsfähigen, aber abgeschwächten Erregern.

  • Nach einer Chemotherapie empfehlen die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Hämatologie und Infektiologie (DGPI) und die Ständige Impfkommission (StIKO) für Impfungen mit Totimpfstoffen derzeit eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten, für Impfungen mit Lebendimpfstoffen eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten.
  • Nach einer Stammzelltransplantation (autolog und allogen) werden andere Zeitintervalle empfohlen: Eine Impfung mit Totimpfstoffen sollte frühestens sechs Monate nach Behandlung, eine Impfung mit Lebendimpfstoffen frühestens 24 Monate nach Behandlung erfolgen. Nach autologer Stammzelltransplantation werden Lebendimpfstoffe zum Teil früher eingesetzt. Genauere Informationen zur Impfung nach Stammzelltransplantation können Sie direkt vom Transplantationsteam eingeholen.
  • Nach Behandlung mit neuen Substanzgruppen (wie Antikörpern, Tyrosinkinasehemmern oder Checkpoint-Inhibitoren) gelten spezifische Empfehlungen.

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

In den folgenden Veröffentlichungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Berlin können Sie sich über die aktuellen Impfempfehlungen in der Kinderonkologie und allgemein zum Thema Impfung informieren. Die Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen - siehe Publikationen 1 und 2 - wurden von einer von der STIKO benannten interdisziplinären Expertengruppe unter MItwirkung von STIKO-Mitgliedern erarbeitet.

Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen (I) Grundlagenpapier
Autoren: T. Niehues, C. Bogdan, J. Hecht, T. Mertens, M. Wiese-Posselt, F. Zepp
Bundesgesundheitsblatt 2017, 60: 674-684
Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. (III) Impfen bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen (antineoplastische Therapie, Stammzelltransplantation), Organtransplantation und Asplenie
Autoren: H-J. Laws, U. Baumann, C. Bogdan et al.
Quelle: Bundesgesundheitsblatt 2020: 63: 588-644
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission - Robert Koch-Institut Berlin
Auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts Berlin erhalten Sie weitere Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKA) und deren Empfehlungen.

Weitere Informationsquellen

Impfen nach Krebstherapie - Neue Konsensusempfehlungen der Fachgesellschaften (148KB)
Autor: PD Dr. Hans-Jürgen Laws, Prof. Dr. Roland Meisel, Prof. Dr. Thomas Lehrnbecher
Artikel in der Zeitschrift WIR 4/20 der Deutschen Kinderkrebsstiftung (DKS): Der von Experten der Kinderkrebsheilkunde im November 2020 veröffentlichte Beitrag informiert ausführlich über die nach einer Chemotherapie oder Stammzelltransplantation (SZT) erforderlichen Impfungen zur Wiederherstellung des Impfschutzes nach Beendigung der Therapie. Mit freundlicher Genehmigung der DKS stellen wir Ihnen den Artikel auf unserer Webseite zur Verfügung.

Impfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-Impfung)

Die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) empfiehlt – in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie (DGPI) – die Impfung von Angehörigen krebskranker Kinder und Jugendlicher gegen SARS CoV-2. Für Patienten wird die Impfung nach Abschluss der Behandlung und Erholung des Immunsystems empfohlen. Bitte beachten Sie vor allem die folgenden Hinweise zur Covid-Impfung, die am 25.06.2021 von der GPOH publiziert wurden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Hinweise zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-Impfung) bei kinderonkologischen Patienten – Juni 2021 (131KB)
Autor: Hans Jürgen Laws, Andreas Groll, Arne Simon, Johannes Hübner, Thomas Lehrnbecher
für die AG "Infektionen" der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie (GPOH) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI).