Passive Immunisierung und Gabe von Totimpfstoffen nach Kontakt mit Krankheitserregern (postexpositionelle Immunprophylaxe)

Nach dem Kontakt mit Krankheitserregern (postexpositionell) weisen ungeschützte immunsupprimierte Personen ein besonders hohes Erkrankungsrisiko auf.

Postexpositionell verwendete Totimpfstoffe zur aktiven Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A/ B (Gelbsucht), Meningokokken, Tollwut oder Kinderlähmung (Poliomyelitis) können ohne Sicherheitsbedenken zu jedem Zeitpunkt verabreicht werden. Mit einer wirksamen Immunantwort ist allerdings erst ab 3-6 Monaten nach SZT zu rechnen. Eine postexpositionelle passive Impfung mit Hyper-Immunglobulinen (die zum Beispiel speziell gegen Tetanus-, Hepatitis A-/B-, Tollwut-Immunglobulin wirken) ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Sollte Kontakt zu Personen mit Masern, Röteln, Windpocken (Varizellen) bestanden haben, so ist eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen der Klasse G (IgG) sinnvoll. Diese sogenannten polyvalenten Immunglobuline sind gegen unterschiedliche Krankheitserreger wirksam. Die intravenöse Gabe muss aber innerhalb der ersten Tage nach dem Kontakt erfolgen (Masern max. 6 Tage, Röteln max. 5 Tage, Windpocken max. 4 Tage nach Kontakt). Trotzdem kann es aber auch zum Ausbruch der Erkrankung kommen. Deswegen ist ein guter Impfschutz aller Kontaktpersonen der beste Schutz gegen Infektionen.