Impfungen nach allogener Stammzelltransplantation (SZT)

Bei Kindern und Jugendlichen wird vor einer allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation (allogene Stammzelltransplantation) eine Konditionierung mittels Hochdosis-Chemotherapie durchgeführt und damit das Immunsystem der Patienten vollständig zerstört.

Dadurch kommt es meist zum Verlust der durch zuvor durchgemachte Infektionen oder SchutzImpfungen erworbenen Immunität. Deswegen muss nach einer allogenen hämatopoetischen SZT der Impfschutz durch erneute Grundimmunisierungen – entsprechend der Impfungen für gesunde Säuglinge und Kleinkinder – vollständig neu aufgebaut werden.

Ein besonders hohes Infektionsrisiko tragen Kinder und Jugendliche, die nach allogener SZT wieder Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen besuchen. Insbesondere in der frühen Phase nach der allogenen SZT können hierdurch zum Teil lebensbedrohliche Infektionen entstehen. Vor diesem Hintergrund ist das Erreichen eines möglichst frühzeitigen breiten Impfschutzes ein vordringliches Ziel in der Nachsorge stammzelltransplantierter Kinder und Jugendlicher.

Neben der möglichst schnellen Wiederherstellung des Impfschutzes bei den Betroffenen muss insbesondere für die Zeit, in der noch kein kompletter Impfschutz möglich ist, daran gedacht werden, enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder mit einem möglichst kompletten Impfschutz zu versehen, um Ansteckungen zu minimieren.

Der Zeitpunkt nach der allogenen SZT, zu dem erste Impfungen wieder möglich sind, ist individuell verschieden. Allerdings sollte ein Mindestabstand von sechs Monaten zur SZT für Impfungen mit Totimpfstoffen (siehe "Einführung") und von 24 Monaten für Impfungen mit Lebendimpfstoffen (siehe "Einführung") eingehalten werden.

Entscheidend ist, dass sich das Immunsystem des Transplantierten soweit erholt hat, dass ausreichend weiße Blutzellen (Leukozyten) und Blutplättchen (Thrombozyten) vorhanden sind.