Impfungen mit Lebendimpfstoffen nach SZT

Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollten frühestens 24 Monate nach SZT erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für die Gabe von Lebendimpfstoffen nach allogener SZT ist, dass eine immunsuppressive Therapie mindestens 3 Monate vorher beendet wurde und seit 3 Monaten keine aktive Spender-gegen-Empfänger-Reaktion (engl: Graft-versus-Host Disease, GvHD) besteht.

Masern, Mumps, Röteln

Nach allogener SZT sollte altersunabhängig eine Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln durchgeführt werden. Sie besteht aus 2 Impfstoffdosen im Mindestabstand von 4 Wochen.

Varizellen (Windpocken)

Ab 24 Monaten nach allogener SZT sollte altersunabhängig eine Grundimmunisierung gegen Varizellen mit zwei Impfstoffdosen im Mindestabstand von 4 Wochen durchgeführt werden.

Influenza (Saisonale Grippe)

Während der Totimpfstoff gegen die Influenza bereits nach 6 Monaten nach allogener SZT zum Einsatz kommen kann, muss mit dem Lebendimpfstoff, der in die Nase (nasal) verabreicht wird, mindestens 24 Monate gewartet werden. Der nasale Impfstoff ist für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zugelassen.