Autorenhinweise zu Leitlinien

Autor: Ursula Creutzig, Ingrid Grüneberg, erstellt am: 13.03.2018, Redaktion: Ingrid Grüneberg, Zuletzt geändert: 22.04.2020

Diese Seite enthält HInweise und Empfehlungen der Leitlinienbeauftragten der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), Prof. Dr. med. Ursula Creutzig.

Einführung Leitlinien

  • Die Leitlinien der GPOH sollen keine Therapieanleitung sein, sie beschreiben die Prinzipien der Therapie in Deutschland. Sie sind zumeist S1-Leitlinien, d.h. die Leitlinie wird von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet. S2-Leitlinien sind konsens- oder evidenzbasiert, S3-Leitlinien systematisch methodisch entwickelt.
  • Für jede pädiatrisch-onkologische Entität gibt es eine Therapieempfehlung der GPOH im Rahmen von Studien oder Registern, die wesentlich ausführlicher als die Leitlinie ist und die von Experten erarbeitet wird.
  • Für pädiatrisch-hämatologische Entitäten gibt es partiell Studien und Register
  • Die Leitlinienbeauftragten der GPOH sind Prof. Dr. Ursula Creutzig (Hannover) und Dr. med. Stephan Lobitz, MSc. (Koblenz)

Veröffentlichungen

Die Leitlinien der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) werden hier veröffentlicht:

  • unter der Register-Nr. 025 bei AWMF-Online, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.. Auf dieser Plattform sind die Leitlinien frei zugänglich.
  • bei der DGKJ, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Hier sind die Leitlinien nur für Mitglieder zugänglich. Die Leitlinien werden in zudem in einer Lose-Blatt-Sammlung veröffentlicht: Kapitel I - Hämatologie, Kapitel K Hämostaseologie, Kapitel L Onkologie.

Mandatierung Experten durch Fachgesellschaft

An der Erstellung bzw. Aktualisierung einer Leitlinie sind neben dem/der federführenden Autor/in noch Experten aus verschiedenen Fachrichtungen beteiligt. Diese Experten gehören in der Regel Fachgesellschaften an und sprechen in deren Namen. Bevor die Arbeit an der Leitlinie beginnt, sollten die Fachgesellschaften bezüglich einer Mandatierung des Experten angeschrieben werden. Bei Experten, die die GPOH vertreten, sind keine Mandatierungen nötig, da es sich um eine GPOH-Leitlinie handelt.
Vorgehensweise:

  • In der Leitlinien-Anmeldung werden die beteiligten Fachgesellschaften (FG) aufgeführt
  • Federführender Autor benennt Experten oder fragt Fachgesellschaft
  • Einverständnis des Experten liegt vor
  • Federführender Autor stellt Anfrage an die Fachgesellschaft, ob der vorgeschlagene Experte/n mandatiert wird
  • FG stimmt zu, informiert federführenden Autor
  • Kontrolle über Rückläufer obliegt Autor
Musteranschreiben Fachgesellschaft Mandatierung von Experten (14KB)
Dieses gekürzte Musteranschreiben, verfasst von Prof. Dr. Ursula Creutzig, kann bei S1-Leitlinien verwendet werden.
Ausführliches Musteranschreiben der AWMF: (32KB)
Ausführliches Musteranschreiben der AWMF, "Einladung zur Mitwirkung an einem Leitlinienprojekt".
Liste: Auswahl von Fachgesellschaften mit Adressen und Ansprechpartnern (28KB)
In der Liste stehen Adressen von Fachgesellschaften mit Stand März 2018 zur Verfügung. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte überprüfen Sie die Adressen und Ansprechpartner der Fachgesellschaften.vor Ihrem Anschreiben anhand der genannten Webadressen.

Interessenkonflikte

Die Darlegung von möglichen Interessenkonflikten dienen der Transparenz und sind notwendig, um Leitlinien bei der AWMF veröffentlichen zu können. In ihrem Regelwerk informiert die AWMF über den grundsätzlichen Umgang mit Interessenkonflikten.

Tabelle Zusammenfassung Interessenkonflikte (19KB)
Der/die federführende Autor/in führt in dieser Tabelle eigene sowie Angaben der Experten auf. Diese Tabelle wird bei der AWMF veröffentlicht.

Nach sorgfältiger Prüfung der dargelegten Interessenkonflikte kann der/die Autor/in diesen Absatz, wenn er inhaltlich zutrifft, in der Leitlinie formulieren:

Erklärung über Interessenkonflikte
Die Erklärung zu potenziellen Interessenkonflikten wurde nach den Kriterien des AWMF-Formblattes eingeholt. Bei dieser Leitlinie hat keiner der beteiligten Experten oder Autoren einen Interessenkonflikt hinsichtlich des Gesamtinhaltes oder einzelner Kapitel. Daher gab es auch keine Enthaltungen o.ä. bei der Bewertung der Leitlinieninhalte. Die Angaben zu den Interessenkonflikten wurden von XXX (i.d.R. Autor/in) bewertet. Die Bewertung von XXX ist eine Selbstbewertung.