Gert und Susanna Mayer Stiftung

Autor: Stefanie Vogel, erstellt am: 20.12.2017, Redaktion: Ingrid Grüneberg, Zuletzt geändert: 18.01.2018

Die Gert und Susanna Mayer Stiftung setzt sich für die Erforschung von Krebs im Kindes- und Jugendalter, die Verbesserung der kinderonkologischen Versorgung und die Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Angehörigen ein. Die Stiftung wurde als Erbin von Todes wegen gegründet und im Januar 2016 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wuppertal anerkannt.

Gert und Susanna Mayer Stiftung

Förderungen im Überblick:

Die Gert und Susanna Mayer Stiftung vergibt finanzielle Mittel an Einrichtungen und Organisationen (Projektförderung) sowie Betroffene und deren Angehörige (Einzelförderung).
Einreichungsfristen:

  • Projektförderung: Anträge auf Projektförderung werden in einem kompetitiven Verfahren entschieden, das sich zeitlich an den Terminen der Gremiensitzungen orientiert. Aktueller Stichtag zur Einreichung hier.
  • Einzelförderung: Anträge auf Einzelförderung können fortlaufend unterjährig gestellt werden.

Die Stiftung empfiehlt, per E-Mail eine formlose Anfrage vor Einreichung eines Förderantrages zu stellen. Adresse: foerderung@mayerstiftung.de

Geschäftsstelle

Gert und Susanna Mayer Stiftung Selmaweg 1 42117 Wuppertal Telefon +49 (0) 202 4039-6940 info@mayerstiftung.de