Wann ist eine Stammzelltransplantation angezeigt?
Autor: PD Dr. med. G. Tallen, Redaktion: Julia Dobke, Freigabe: Dr. med. J-S. Kühl, PD Dr. med. S. Voigt, Zuletzt geändert: 12.12.2016
Es gibt zwei unterschiedliche Gründe (Indikationen), eine Blutstammzelltransplantation (= hämatopoetische Stammzelltransplantation, SZT) durchzuführen: Zum einen kann man krankes oder inaktives Knochenmark durch gesundes ersetzen, also eine „Organtransplantation“ im eigentlichen Sinne durchführen. Zum anderen kann Knochenmark ersetzt werden, das infolge einer Behandlung wie der Chemo- oder Strahlentherapie zerstört wurde. Bei Kindern und Jugendlichen, die an einer gutartigen Erkrankung des Blutes leiden, kann nur der Ersatz des eigenen Knochenmarks zu einer Heilung von der Grunderkrankung führen.
Da eine Blutstammzelltransplantation trotz der großen Fortschritte, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, noch immer mit erheblichen Risiken und Spätfolgen verbunden ist, werden die behandelnden Ärzte und das Transplantationsteam sich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für diesen Behandlungsweg entscheiden:
- Bei nicht unmittelbar tödlichen Krankheiten (zum Beispiel nicht-bösartigen angeborenen oder erworbenen Blutkrankheiten) kann eine Stammzelltransplantation nur dann in Frage kommen, wenn ohne diese Behandlung die Erkrankung zu zunehmend schweren Leiden mit lebensbedrohlichen Folgen führt. In anderen Worten: Eine SZT soll bei der überwiegenden Mehrzahl der Patienten eine Verlängerung der Lebenserwartung sowie möglichst auch eine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten.
Eine Stammzelltransplantation stellt für die Kinder und ihre Angehörigen einen schweren Weg dar. Die Therapie kann jedoch eine Chance sein, von der lebensbedrohlichen Krankheit geheilt zu werden und ein neues Leben ohne Krankheit zu beginnen.