Wie lange muss unser Kind im Krankenhaus sein, und können wir bei ihm bleiben?
Autor: Dr. med. Gesche Tallen, erstellt 11.12.2003, Redaktion: Julia Dobke, Freigabe: Prof. Dr. med. U. Creutzig, Zuletzt geändert: 18.10.2011
Die erste Zeit bis zur Diagnosestellung, manche Behandlungen wie eine intravenöse Antibiotikatherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Infektionen infolge einer Neutropenie, oder Bluttransfusionen bei Patienten mit Anämie, die Gabe bestimmter Schmerzmedikamente bei Kindern mit Sichelzellkrankheit und auch eine Stammzelltransplantation, die bei manchen jungen Menschen mit einer Blutkrankheit durchgeführt wird, erfordern Aufenthalte auf der Station. Diese können manchmal mehrere Tage bis Wochen dauern. Man spricht in diesem Fall von stationärer Behandlung.
Wenn sich der Zustand Ihres Kindes wieder stabilisiert hat, kann es nach Hause entlassen und ambulant in der zuständigen Tages-/Poliklinik versorgt werden. Viele weiterhin erforderliche Medikamente können ambulant oder - nach sorgfältiger Anleitung durch das Fachpersonal - von den Eltern zu Hause verabreicht werden. Ältere Kinder beziehungsweise Teenager mit Blutkrankheiten, die über einen längeren Zeitraum bestimmte Medikamente einnehmen müssen, werden von ihrem Arzt stark dazu angeregt, selbst dafür verantwortlich zu sein. Auf diese Weise kann die Unabhängigkeit der jungen Menschen gefördert und ihnen dabei geholfen werden, ein so normales Alltagsleben wie möglich zu haben.
Die Betreuung während der Langzeitbetreuung (siehe Rubrik "Langzeitbetreuung") erfolgt in der Regel ebenfalls ambulant in der zuständigen Poli-/Tagesklinik.
Sie können, wenn Sie möchten, während der stationären Aufenthalte Tag und Nacht bei Ihrem Kind bleiben. Nahezu jedes Behandlungszentrum für Kinder und Jugendliche mit Blutkrankheiten in Deutschland bietet die Möglichkeit von Zustellbetten in den Krankenzimmern sowie Aufenthaltsräume und nahegelegene Unterbringungsmöglichkeiten für Eltern und Angehörige.
In einem deutschen Behandlungszentrum muss zu Beginn jedes Quartals (1. Januar; 1. April; 1. Juli; 1. Oktober) ein neuer Überweisungsschein vom zuständigen niedergelassenen Kinderarzt vorgelegt werden. Auch regelmäßige Bestätigungen der Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse werden benötigt. Eintelheiten zu diesen bürokratischen Anforderungen erfahren Sie vom Behandlungsteam Ihres Kindes.